1. Vorsitzende

Die/er 1. Vorsitzende leitet den Landesverband (LV), die/er 2. Vorsitzende ist sein/e Vertreter/in, sofern sie/er verhindert ist oder sie/ihn dazu beauftragt.

2. Geschäftsführer/in (GF)

Die/er Geschäftsführer/in führt die regelmäßigen Verwaltungsgeschäfte, nach den Beschlüssen der Organe. (Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen)
Die/er Geschäftsführer/in führt die Kasse und die Datensammlung der Mitgliederverwaltung.

3. Leistungsrichterobfrau/mann (LRO)

Der/dem Leistungsrichterobfrau/mann (LRO) des LV obliegt :

3.1 Die Erledigung aller Angelegenheiten, die die Tätigkeit der Leistungsrichter/innen (LR) betreffen. Ihre/Seine weiteren Aufgaben regelt die Leistungsrichterordnung des DVG

3.2 Die Zusammenarbeit mit der/dem Obfrau/mann für Schutzhundsport. (OfS)

3.3 Die Bekanntmachung von Beschlüssen aus der DVG Sportkommission, soweit sie die LR betreffen

3.4 Die Teilnahme an den Tagungen der DVG Sportkommission

3.5 Leitung der LR Tagungen des LV.

4. Obfrau/mann für Schutzhundsport (OfS)

Ihre/Seine Aufgaben sind:

4.1 Schulungsaufgaben in Verbindung mit dem Schutzhundsport

4.2 Anleitung und Unterstützung der Ausbildungswarte in den Mitgliedsvereinen

4.3 Die Ausbildung von Schutzdiensthelfern nach den Richtlinien des DVG.

4.4 Die Teilnahme an den Tagungen der DVG Sportkommission

4.5 Leitung der OfS Tagungen im LV.

5. Obfrau/mann für Turnierhundsport (OfT)

Ihre/Seine Aufgaben sind:

5.1 Schulungsaufgaben in Verbindung mit dem Turnierhundsport

5.2 Anleitung und Unterstützung der Übungsleiter in den Mitgliedsvereinen

5.3 Die Teilnahme an den Tagungen der DVG Sportkommission

5.4 Leitung der OfT Tagungen im LV.

6. Obfrau/mann Agility (OfA)

Ihre/Seine Aufgaben sind:

6.1 Schulungsaufgaben in Verbindung mit Agility

6.2 Anleitung und Unterstützung der Trainer in den Mitgliedsvereinen

6.3 Die Teilnahme an den Tagungen der DVG Sportkommission

6.4 Leitung der OfA Tagungen im LV.

7. Obfrau/mann für Öffentlichkeitsarbeit (OfÖ)

Ihre/Seine Aufgaben sind:

7.1 Gestaltung des LV Teiles in der dhv Zeitung

7.2 Die Öffentlichkeitsarbeit im LV, Anleitung und Zusammenarbeit mit den Gliederungen und dem Mitgliedsvereinen.

8. Obfrau/mann für Jugendarbeit (OfJ)

Ihre/Seine Aufgaben sind:

8.1 Bearbeitung aller Angelegenheiten, die Jugendfragen betreffen.

8.2 Anleitung und Schulung der Jugendwarte in den KG und den Mitgliedsvereinen

8.3 Vorbereitung, Durchführung un d Mitarbeit bei Jugendveranstaltungen des LV

8.4 Beratung des Vorstandes in Jugendfragen

8.5 Teilnahme an den Tagungen für Jugendwarte des DVG

9. Sonderaufgaben, Einsetzen von Kommissionen

9.1 Zur Erledigung von Sonderaufgaben kann der Vorsitzende einzelne Mitglieder des Vorstandes mit zusätzlichen Aufgaben betrauen. Soweit dabei Aufgabengebiete eines anderen Mitgliedes des Vorstandes berührt werden, ist dessen Zustimmung erforderlich.

9.2 Ist ein Mitglied des Vorstandes vorübergehend nicht in der Lage seine Aufgaben zu erfüllen, kann die/der Vorsitzende dessen Aufgaben auf ein anderes Vorstandsmitglied einverständlich übertragen.

9.3 Für Aufgaben von besonderer Bedeutung kann der Vorstand eine Kommission einsetzen. Der GF hält dann die Verbindung von der Kommission zum Vorstand. Eingesetzte Kommissionen haben entsprechend der Weisung des Vorstandes tätig zu sein.

10. Kosten, Entschädigung

Die Vorstandstätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Hierbei entstehende Auslagen werden nach der LV Kostenordnung erstattet.

11.1 Beschlussfassung – Abstimmung

Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Enthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.

11.2 Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu erstellen.

12.1 Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes

Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb einer Wahlperiode vorzeitig aus, beauftragt der Vorsitzende ein anderes Vorstandsmitglied einvernehmlich mit der Wahrnehmung der Geschäfte bis zur Neuwahl in der nächsten Mitgliederversammlung.

Das so beauftragte Vorstandsmitglied handelt im Auftrag des Vorstandes mit allen Rechten und Pflichten. Als Sitzungsteilnehmer steht ihm nur beratendes Stimmrecht in dieser Funktion zu.

Die vorstehende Geschäftsordnung wurde am 15.07.2000 vom LV Vorstand beschlossen und tritt mit Wirkung vom 15.07.2000 in Kraft.

Für die Richtigkeit

Klaus Lücke
LV Vorsitzender