K o s t e n o r d n u n g des L a n d e s v e r b a n d e s R a v e n s b e r g – L i p p e
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1. Anspruchsberechtigte
1.1 Der Vorstand
bei Vorstandssitzungen,
bei Mitgliederversammlungen des DVG und des Landesverbandes,
bei den DVG Bundessiegerprüfungen und bei den Landesmeisterschaften, bei Dienstreisen im Interesse des Landesverbandes.
1.2 Helfer, Fährtenleger und Stewards
beim Einsatz bei den LVM gemäß den Kostenregelungen laut den Ordnungen zur Durchführung der LVM VPG/IPO, FH und Obedience.
1.3 Die Hundeführer des LV zu den BSP des DVG gemäß nachstehender Regelung in dem Punkt 6.
1.4 Leistungsrichter
beim Besuch der jährlichen Leistungsrichtertagung des LV.
1.5 Leistungsrichteranwärter
beim Besuch der Abschlussprüfung.
2. Aufwandspauschale für den Vorstand
für folgende Aufwendungen innerhalb des Geschäftsjahres wird ein Pauschalbetrag vergütet:
Teilnahme an den Vorstandssitzungen, Mitgliedsversammlungen des DVG, des Landesverbandes, Besuch der DVG BSP und der LVM.
(Die Fahrkosten und Übernachtungskosten für den Einsatz als Prüfungsleiter bei den LVM oder als Mannschaftsführer bei den BSP des DVG werden entsprechend der Punkte 3 und 5 besonders vergütet)
Telefon-, Porto- und Bürokosten.
1. Vorsitzender 1000 Euro
2. Vorsitzender 200 Euro
Geschäftsführer 200 Euro
Leistungsrichterobmann 400 Euro
Obmann für Turnierhundsport 200 Euro
Obmann für Agility 200 Euro
Obmann für Obedience 200 Euro
Obmann für Jugendarbeit 200 Euro
Obmann für Öffentlichkeitsarbeit 200 Euro
Obmann für Rally Obedience 200 Euro
Beauftragter für Hoopers 200 Euro
3. Fahrkosten
3.1 Anspruchsberechtigte bei Fahrten mit dem eigenen PKW bekommen pro gefahrenen km 0,30 € erstattet.
3.2 Anspruchsberechtigte Leistungsrichter bei Fahrten mit dem eigenen PKW bei Anlässen der Fachausschusssitzungen und Leistungsrichter-Tagung des LV bekommen pro gefahrenen km 0,30 € erstattet.
4. Tagegeld
Das Tagegeld beträgt 50 €. Anspruchsberechtigt sind die Vorstandsmitglieder bei Dienstreisen im Interesse des LV und die Personen nach den Punkten 1.2, 1.4 und 1.5 dieser Ordnung.
5. Übernachtungsgeld
Erstattet werden pro Übernachtung 26 € und auch höher, wenn der Veranstalter dem Anspruchsberechtigten das Quartier zuweist.
6. Pool-Kasse für Teilnehmer an den DVG BSP
Gemäß Antrag 1 der JHV des LV am 18.02.2007 wird diese Kasse durch den Geschäftsführer verwaltet. Er zieht 1 Euro pro Starter der Prüfungen spartenbezogen innerhalb des LV nach Richterbericht vom jeweiligen Ausrichter ein. Bei BH- Prüfungen in den Vereinen kann der jeweilige Vorsitzende erklären, welcher Sparte die Gelder gutgeschrieben werden sollen.
Der Spartenleiter legt bei Bedarf, entsprechend der vorhandenen Einlage seiner Sparte, die auszuzahlende Pauschale für den anspruchsberechtigten Hundeführer nach Punkt
1.3 fest.
Es gelten die Hundeführer als anspruchsberechtigt, die im Zeitraum zwischen der LVM des Vorjahres und dem Meldeschluss der LVM aktiv auf mindestens einer DVG termingeschützten und von einem Mitgliedsverein des Landesverbandes Ravensberg- Lippe ausgerichteten Veranstaltung gestartet sind (Vorstandsbeschluss vom 05.02.2016).
Änderung ab 2014:
Der Vorstand hat auf seiner Versammlung am 07.02.2014 beschlossen und auf der JHV am 16.02.2014 hingewiesen, dass wegen des sehr guten Kassenbestandes der Abteilung Agility die Regelung 1 Euro pro Starter entfällt. Dafür wird pro Agility- Turnier (Tag) ein Pauschalsatz von 50 Euro erhoben.
Die Regelung bei BH-Prüfungen bleibt unverändert.
Änderung ab 2017:
Der Vorstand hat auf seiner Versammlung am 10.02.2017 beschlossen und wird auf der JHV am 12.02.2017 darauf hinweisen, dass als neue Sparte Rally Obedience mit aufgenommen wird.
Änderung ab 2026:
Der Vorstand hat auf seiner Versammlung am 04.07.2025 und 13.02.2026 beschlossen und wird auf der JHV am 22.02.2026 darauf hinweisen, dass als neue Sparte Hoopers mit aufgenommen wird.
Im Bereich Agility kann auf Antrag an den Vorstand zur Förderung der Jungendlichen im Sport, Zuschüsse aus der Poolkasse der Sparte Agility beantragt werden.
Aufgrund des sehr guten Kassenbestandes der Abteilung Agility. Wird pro Agility- Turnier (Tag) ein Pauschalsatz von 25.- Euro erhoben (vorher 50.-€). Gültigkeit ab dem Sportjahr 2027
Aufgestellt:
Berichtigt:
Bad Oeynhausen, den 11.11.2009
Bad Oeynhausen, den 09.02.2010, 09.02.2013, 07.03.2014, 09.02.2016, 11.02.2017
I.V. B. Hebbinghaus, Geschäftsführer
und Lübbecke, den 22.02.2026
I. V. M. Dauks, 1.Vorsitzender
