Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine e.V. DVG Landesverband Ravensberg-Lippe e.V.

DVG Landesverband Ravensberg-Lippe e.V.
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11.03.2010 - 21:15

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Landesverband Ravensberg–Lippe e.V.

Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine e.V. (DVG e.V.)

Ordnung

zur Durchführung der Landesverbands-Meisterschaft Obedience (nachstehend LVM-O genannt)
des Landesverbandes Ravensberg-Lippe e.V. ( DVG e.V.)

Der Landesverband Ravensberg-Lippe e.V. des Deutschen Verbands der Gebrauchshundsportvereine gibt sich folgende Ordnung

1.       Zweck

Die Landesverbands-Meisterschaft Obedience ist ein Leistungswettbewerb der im Landesverband vereinigten Mitgliedsvereine. Sie wird in der Obedience-Klasse 1, der Obedience-Klasse 2 und der Obedience-Klasse 3 durchgeführt. Sie dient der Ermittlung der „Klassensieger“ in der Obedience-Klasse 1 und der Obedience-Klasse 2. Der Sieger der Obedience-Klasse 3 erlangt den Titel „Landesmeister Obedience“.

2.       Zeitpunkt

Die LVM-O findet jährlich am letzten kompletten Wochenende im Mai statt. Falls ein Tag für die Veranstaltung ausreicht, ist der Sonntag zu bevorzugen. Eine Verlegung in einen anderen Zeitraum bedarf der Zustimmung des Landesverbands-Vorstandes. Für den Zeitraum der Landesverbandsmeisterschaft Obedience besteht für den Landesverband Ravensberg-Lippe eine Terminschutzsperre für andere Obedienceveranstaltungen.

3.       Vergabe

Die Vergabe erfolgt durch die JHV an die sich bewerbenden Mitgliedsvereine. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Vereine, die im entsprechenden Jahr ein Jubiläum begehen, sind vorrangig zu behandeln. Liegt keine Bewerbung vor oder tritt ein Bewerber von der Ausrichtung zurück, kann der LV – Vorstand die Veranstaltung in eigener Entscheidung vergeben oder aussetzen.

4.       Organisation und Aufgabenverteilung

1.Vorsitzender (i.V. 2.Vorsitzender) des Landesverbandes

·         Beantragung des Fristschutzes

·         Grusswort im Teilnehmerkatalog

·         Einladung an die Mitgliedsvereine des Landesverbandes

·         Bereitstellung des Siegerpokals

·         Begrüßungsansprache

·         Durchführung der Siegerehrung in Absprache mit dem durchführenden MV

Obmann für Obedience des Landesverbandes

Die Gesamtleitung liegt in den Händen des OfO-LV. Er ernennt den Ringsteward. Im Falle, das der OfO-LV selber an der Landesmeisterschaft teilnimmt, können die folgenden ihm obliegenden Aufgaben dem ernannten Ringsteward übertragen werden:

·         Überwachung der Auslosung der Startreihenfolge

·         Überwachung und Genehmigung der zu verwendenden Sportgeräte

·         Überwachen des erstellten Zeitplans

·         Überwachen der gesamten sportlichen Veranstaltung

·         Entgegennahme eventueller Beschwerden der Hundeführer und deren Erledigung

Mitgliedsverein

Der mit der Durchführung beauftragte Mitgliedsverein führt die LVM-O in Absprache mit dem OfO-LV durch. Ihm obliegen folgende Aufgaben:

·         Benennung eines Schirmherrn

·         Erstellung eines Teilnehmerkataloges mit der Teilnehmerliste entsprechend den Vorgaben der OB-PO mit Grußwort des Schirmherrn, LV- und MV- Vorsitzenden

·         Bereitstellung von Startnummern

·         Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden, dazu gehören:

1.       Amt für öffentliche Ordnung

2.       Veterinärbehörde

3.       Einholen einer Tageskonzession für Ausgabe von Getränken und Verzehr

·         Versendung der Kopien über den Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden an den 1. Vorsitzenden des Landesverbandes (i.V. 2. Vorsitzender des Landesverbandes)

·         Plakatwerbung der Veranstaltung

·         Stellung aller erforderlichen Mitarbeiter zur Durchführung der Veranstaltung. Dazu zählen:

1.       Ringhelfer

2.       Auswertungspersonal

3.       Personal für die Eingangskontrolle

4.       Ordnungsdienst

5.       Tierärztliche und humanärztliche Betreuung

·         Stellung der Obedience-Gerätschaften nach der VDH Obedience-Prüfungsordnung, der DVG-Fahne und die des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen

·         Organisation der Unterbringung der Teilnehmer, Obedience-Leistungsrichter und LV-Funktionäre

·         Bereitstellung

1.       eines Raumes für die Turnierleitung

2.       einer Lautsprecheranlage

3.       von Ehrenpreisen für alle Teilnehmer nach dem erzielten Werturteil gestaffelt

Ringsteward

Der Ringsteward ist für den Ringaufbau verantwortlich und arbeitet das Laufschema aus. Spätestens zwei Wochen vor dem Wettkampf sind die Pläne der Ringaufbauten sowie des Laufschemas dem zugeteilten Obedience-Leistungsrichter zu übermitteln.

5.       Kassenwesen

Der Mitgliedsverein erhält die Startgelder für die LVM-O. Das Startgeld richtet sich nach den DVG-Bestimmungen. Das Startgeld wird bei der Anmeldung des Hundeführers fällig.

Folgende Kosten gehen zu Lasten des Landesverbandes:

1.       Anschaffung des Siegerpokals und Übernahme der Gravurkosten.

2.       Unterbringung sowie Spesen und Fahrtkosten der aktiven Landesverbands-Funktionäre. Es gilt die Kostenordnung des DVG.

3.       Unterbringung sowie Spesen und Fahrtkostendes Obedience-Leistungsrichters und des Ringstewards. Es gilt die Kostenordnung des DVG.

6.       Öffentlichkeitsarbeit

Der OfÖ-LV ist für die Vorankündigung und über die Berichterstattung des Wettkampfes im „Deutschen Hundesport“ verantwortlich

7.       Teilnehmer

·         Für die Teilnahme an der LVM-O ist berechtigt, wer seit der letzten LVM-O bis zum Meldeschluß (2 Wochen vor der LVM-O)

zum Start in der Klasse 1 mind. 1 „gutes Prüfungsergebnis in der Klasse 1“,

zum Start in der Klasse 2 mind. 1 „gutes Prüfungsergebnis in der Klasse 2“,

zum Start in der Klasse 3 mind. 1 „gutes Prüfungsergebnis in der Klasse 3“ erreicht hat.

Es werden nur Ergebnisse aus DVG termingeschützten Prüfungen anerkannt, die in der Leistungsurkunde eingetragen sind.

Die Meldungen sind bis zum Meldeschluß über die MV/ KG beim OfO des Landesverbandes einzureichen.

Soweit es aus sportlichen und organisatorischen Gesichtspunkten zweckmäßig erscheint, bleibt es dem ausrichtenden Verein, - nach Zustimmung durch den Prüfungsleiter -, überlassen, Mitgliedern anderer DVG-Landesverbände, dhv-Mitgliedsverbände sowie dem VDH angeschlossenen Rassezuchtvereinen zusätzlich die Teilnahme an der LV-Meisterschaft zu gestatten.

Die Titel „Landesmeister“ und „Klassensieger“ können nur durch Teilnehmer errungen werden, die Mitglied des LV Ravensberg-Lippe sind.

·         Gültige Impfunterlagen sind vorzulegen aus denen hervorgeht, dass der Hund wirksam (mindestens 4 Wochen bis maximal 12 Monaten) gegen Tollwut schutzgeimpft wurde. Weitere Impfungen können von der Prüfungsleitung für den Fall gefordert werden, dass in der entsprechenden Region gehäuft Hundeseuchen auftreten.

·         Liegen bis zum Meldeschluss nicht alle erforderlichen Unterlagen vor, ist der Teilnehmer zur Prüfung nicht zugelassen.

·         Ein Zurückziehen der Meldung, ungeachtet aus welchem Grund, entbindet in keinem Fall von der Zahlung des Startgeldes.

·         Jeder Teilnehmer muss gemäss der gesetzlichen Haftpflicht als Hundehalter versichert sein und zwar gegen Personen- und Sachschäden. Weder der LV noch der durchführende MV haftet für Schäden, die durch einen an der Prüfung beteiligten Hund verursacht worden sind.

8.       Pokalvergabe

·         Den Siegerpokal des LV erhält der Sieger der Klasse 3 mit der höchsten erreichten Punktzahl. Es müssen jedoch mindestens 192 Punkte erreicht worden sein. Wurde dieses Ergebnis nicht erzielt, wird der Siegerpokal nicht vergeben.

·         Die Vergabe von anderen gestifteten Ehrenpreisen kann der Stifter selbst bestimmen. Ansonsten regelt der MV in Absprache mit dem Landesverbands-Vorstand vor der Siegerehrung die Vergabe.

9.       Allgemeines

·         Die Teilnahme an der Siegerehrung ist Pflicht. In Ausnahmefällen kann die Prüfungsleitung eine Sondergenehmigung für eine vorzeitige Abreise erteilen. Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation des Teilnehmers.

·         Es kann ein Eintrittsgeld von max. 3.- € erhoben werden. Folgende Personen haben jedoch freien Eintritt:

Þ                 Teilnehmer

Þ                 Funktionsträger (Steward, Helfer, OB-LR)

Þ                 LV-Vorstandmitglieder

Þ                 Leistungsrichter, Ehrenleistungsrichter, Ehrengäste, Ehrenmitglieder

Þ                 Personal des durchführenden MV

10.   Inkrafttreten

Diese Ordnung wurde am 11.02.2006 vom Vorstand des Landesverbandes Ravensberg-Lippe beschlossen und tritt sofort in Kraft.

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