Landesverband Ravensberg–Lippe
e.V.
Der
Landesverband Ravensberg-Lippe e.V. des Deutschen Verbands der
Gebrauchshundsportvereine gibt sich folgende Ordnung
1.
Zweck
Die Landesverbands-Meisterschaft Obedience ist ein
Leistungswettbewerb der im Landesverband vereinigten Mitgliedsvereine. Sie wird
in der Obedience-Klasse 1, der Obedience-Klasse 2 und der Obedience-Klasse 3
durchgeführt. Sie dient der Ermittlung der „Klassensieger“ in der
Obedience-Klasse 1 und der Obedience-Klasse 2. Der Sieger der Obedience-Klasse
3 erlangt den Titel „Landesmeister Obedience“.
2.
Zeitpunkt
Die LVM-O findet jährlich am letzten kompletten Wochenende im Mai
statt. Falls ein Tag für die Veranstaltung ausreicht, ist der Sonntag zu
bevorzugen. Eine Verlegung in einen anderen Zeitraum bedarf der Zustimmung
des Landesverbands-Vorstandes. Für den Zeitraum der Landesverbandsmeisterschaft
Obedience besteht für den Landesverband Ravensberg-Lippe eine
Terminschutzsperre für andere Obedienceveranstaltungen.
3.
Vergabe
Die Vergabe erfolgt durch die JHV an die sich bewerbenden
Mitgliedsvereine. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Vereine, die im
entsprechenden Jahr ein Jubiläum begehen, sind
vorrangig zu behandeln. Liegt keine Bewerbung vor oder tritt ein Bewerber von
der Ausrichtung zurück, kann der LV – Vorstand die Veranstaltung in eigener
Entscheidung vergeben oder aussetzen.
4.
Organisation
und Aufgabenverteilung
1.Vorsitzender (i.V. 2.Vorsitzender) des Landesverbandes
·
Beantragung des Fristschutzes
·
Grusswort im Teilnehmerkatalog
·
Einladung an die Mitgliedsvereine des Landesverbandes
·
Bereitstellung des Siegerpokals
·
Begrüßungsansprache
·
Durchführung der Siegerehrung in Absprache mit dem
durchführenden MV
Obmann für Obedience des Landesverbandes
Die Gesamtleitung liegt in den
Händen des OfO-LV. Er ernennt den Ringsteward. Im Falle, das der OfO-LV selber
an der Landesmeisterschaft teilnimmt, können die folgenden ihm obliegenden
Aufgaben dem ernannten Ringsteward übertragen werden:
·
Überwachung der Auslosung der Startreihenfolge
·
Überwachung und Genehmigung der zu verwendenden Sportgeräte
·
Überwachen des erstellten Zeitplans
·
Überwachen der gesamten sportlichen Veranstaltung
·
Entgegennahme eventueller Beschwerden der Hundeführer und
deren Erledigung
Mitgliedsverein
Der mit der Durchführung
beauftragte Mitgliedsverein führt die LVM-O in Absprache mit dem OfO-LV durch.
Ihm obliegen folgende Aufgaben:
·
Benennung eines Schirmherrn
·
Erstellung eines Teilnehmerkataloges mit der Teilnehmerliste
entsprechend den Vorgaben der OB-PO mit Grußwort des Schirmherrn, LV- und MV-
Vorsitzenden
·
Bereitstellung von Startnummern
·
Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden, dazu gehören:
1. Amt für
öffentliche Ordnung
2. Veterinärbehörde
3. Einholen
einer Tageskonzession für Ausgabe von Getränken und Verzehr
·
Versendung der Kopien über den Schriftverkehr mit den
zuständigen Behörden an den 1. Vorsitzenden des Landesverbandes (i.V. 2.
Vorsitzender des Landesverbandes)
·
Plakatwerbung der Veranstaltung
·
Stellung aller erforderlichen Mitarbeiter zur Durchführung
der Veranstaltung. Dazu zählen:
1. Ringhelfer
2. Auswertungspersonal
3. Personal
für die Eingangskontrolle
4. Ordnungsdienst
5. Tierärztliche
und humanärztliche Betreuung
·
Stellung der Obedience-Gerätschaften nach der VDH
Obedience-Prüfungsordnung, der DVG-Fahne und die des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen
·
Organisation der Unterbringung der Teilnehmer,
Obedience-Leistungsrichter und LV-Funktionäre
·
Bereitstellung
1. eines
Raumes für die Turnierleitung
2. einer
Lautsprecheranlage
3.
von Ehrenpreisen für alle Teilnehmer nach dem erzielten
Werturteil gestaffelt
Ringsteward
Der Ringsteward ist für den Ringaufbau verantwortlich und
arbeitet das Laufschema aus. Spätestens zwei Wochen vor dem Wettkampf sind die
Pläne der Ringaufbauten sowie des Laufschemas dem zugeteilten
Obedience-Leistungsrichter zu übermitteln.
5.
Kassenwesen
Der Mitgliedsverein erhält die Startgelder für die LVM-O.
Das Startgeld richtet sich nach den DVG-Bestimmungen. Das Startgeld wird bei
der Anmeldung des Hundeführers fällig.
Folgende Kosten
gehen zu Lasten des Landesverbandes:
1. Anschaffung
des Siegerpokals und Übernahme der Gravurkosten.
2. Unterbringung
sowie Spesen und Fahrtkosten der aktiven Landesverbands-Funktionäre. Es gilt
die Kostenordnung des DVG.
3.
Unterbringung sowie Spesen und Fahrtkostendes
Obedience-Leistungsrichters und des Ringstewards. Es gilt die Kostenordnung des
DVG.
6.
Öffentlichkeitsarbeit
Der OfÖ-LV ist für die
Vorankündigung und über die Berichterstattung des Wettkampfes im „Deutschen
Hundesport“ verantwortlich
7.
Teilnehmer
·
Für die Teilnahme an der LVM-O ist berechtigt, wer seit der
letzten LVM-O bis zum Meldeschluß (2 Wochen vor der LVM-O)
zum Start in der Klasse 1 mind. 1
„gutes Prüfungsergebnis in der Klasse 1“,
zum Start in der Klasse 2 mind. 1
„gutes Prüfungsergebnis in der Klasse 2“,
zum Start in der Klasse 3 mind. 1
„gutes Prüfungsergebnis in der Klasse 3“ erreicht hat.
Es werden nur Ergebnisse aus DVG
termingeschützten Prüfungen anerkannt, die in der Leistungsurkunde eingetragen
sind.
Die Meldungen sind bis zum
Meldeschluß über die MV/ KG beim OfO des Landesverbandes einzureichen.
Soweit es aus sportlichen und
organisatorischen Gesichtspunkten zweckmäßig erscheint, bleibt es dem
ausrichtenden Verein, - nach Zustimmung durch den Prüfungsleiter -, überlassen,
Mitgliedern anderer DVG-Landesverbände, dhv-Mitgliedsverbände sowie dem VDH
angeschlossenen Rassezuchtvereinen zusätzlich die Teilnahme an der
LV-Meisterschaft zu gestatten.
Die Titel „Landesmeister“ und „Klassensieger“ können nur
durch Teilnehmer errungen werden, die Mitglied des LV Ravensberg-Lippe sind.
·
Gültige Impfunterlagen sind vorzulegen aus denen hervorgeht,
dass der Hund wirksam (mindestens 4 Wochen bis maximal 12 Monaten) gegen
Tollwut schutzgeimpft wurde. Weitere Impfungen können von der Prüfungsleitung
für den Fall gefordert werden, dass in der entsprechenden Region gehäuft
Hundeseuchen auftreten.
·
Liegen bis zum Meldeschluss nicht alle erforderlichen
Unterlagen vor, ist der Teilnehmer zur Prüfung nicht zugelassen.
·
Ein Zurückziehen der Meldung, ungeachtet aus welchem Grund,
entbindet in keinem Fall von der Zahlung des Startgeldes.
·
Jeder Teilnehmer muss gemäss der gesetzlichen Haftpflicht
als Hundehalter versichert sein und zwar gegen Personen- und Sachschäden. Weder
der LV noch der durchführende MV haftet für Schäden, die durch einen an der
Prüfung beteiligten Hund verursacht worden sind.
8.
Pokalvergabe
·
Den Siegerpokal des LV erhält der Sieger der Klasse 3 mit
der höchsten erreichten Punktzahl. Es müssen jedoch mindestens 192 Punkte
erreicht worden sein. Wurde dieses Ergebnis nicht erzielt, wird der Siegerpokal
nicht vergeben.
·
Die Vergabe von anderen gestifteten Ehrenpreisen kann der
Stifter selbst bestimmen. Ansonsten regelt der MV in Absprache mit dem
Landesverbands-Vorstand vor der Siegerehrung die Vergabe.
9.
Allgemeines
·
Die Teilnahme an der Siegerehrung ist Pflicht. In
Ausnahmefällen kann die Prüfungsleitung eine Sondergenehmigung für eine
vorzeitige Abreise erteilen. Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation des
Teilnehmers.
·
Es kann ein Eintrittsgeld von max. 3.- € erhoben werden.
Folgende Personen haben jedoch freien Eintritt:
Þ
Teilnehmer
Þ
Funktionsträger (Steward, Helfer, OB-LR)
Þ
LV-Vorstandmitglieder
Þ
Leistungsrichter, Ehrenleistungsrichter, Ehrengäste,
Ehrenmitglieder
Þ
Personal des durchführenden MV
10.
Inkrafttreten
Diese Ordnung wurde am 11.02.2006
vom Vorstand des Landesverbandes Ravensberg-Lippe beschlossen und tritt sofort
in Kraft.